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   LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 37/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,78818
LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 37/17 B ER (https://dejure.org/2017,78818)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 4 SO 37/17 B ER (https://dejure.org/2017,78818)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 4 SO 37/17 B ER (https://dejure.org/2017,78818)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 26/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Leistungsbewilligung durch den

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 37/17
    Denn da maßgeblich ist, wie der Empfänger aus objektivierter Sicht den Inhalt des Bescheides verstehen durfte und musste (sog. objektiver Empfängerhorizont, s. zu diesem Kriterium nur BSG, Urteil vom 27. Mai 2014 - B 8 SO 26/12 R - juris, Rn. 18) kommt es, neben dem Wortlaut des konkret betroffenen Verwaltungsaktes, für die Interpretation auch auf sonstige Umstände, wie z.B. den Inhalt vorheriger Bescheide, sonstiger Schriftstücke oder auch auf tatsächliches Verhalten der Beteiligten an.
  • SG Speyer, 17.08.2017 - S 16 AS 908/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Teilweise wird das Problem sogar vollständig übergangen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2017 - L 31 AS 1000/17 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2017 - L 31 AS 1318/17 B ER - LSG Rheinland-Pfalz, L 4 SO 37/17 B ER, nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als "Änderungsbescheid" ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
  • LSG Hessen, 12.12.2023 - L 4 SO 84/23

    Sozialhilfe

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als "Änderungsbescheid" ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
  • LSG Hessen, 02.06.2020 - L 4 AY 7/20

    1. § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG ist nicht anwendbar, wenn die maßgebliche Gewährung

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als „Änderungsbescheid“ ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
  • SG Kassel, 16.03.2020 - S 11 AY 5/20
    Im vorliegenden Fall geht die erkennende Kammer auf Grundlage von Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts und der 12. Kammer des Sozialgerichts Kassel davon aus, dass die die Leistungsgewährung vor der Bescheiderteilung vom 26.3.2019 betreffenden Bewilligungsabschnitte letztlich Dauerleistungen allein in Abhängigkeit von der Vorlage aktueller Aufenthaltsgestattungen beinhaltet haben (vgl. insoweit Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 23.3.2017, L 4SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER, ebenso LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.6.2018, L 9 AY 1/18 B ER, zitiert nach juris und Beschluss der 12. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 13. Juni 2019, S12 AY 10/19 ER).
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